· Fachbeitrag · DS-GVO und Patientenrechte
Wie wird am Telefon oder bei schriftlichem Kontakt informiert?
| FRAGE: „Wie informiere ich Patienten über ihre DS-GVO-Rechte, wenn diese anrufen oder Kontakt per Fax, Brief oder E-Mail aufnehmen?“ |
Antwort: Hier reicht es in der Regel, wenn Sie jeweils eine verkürzte Information geben und auf die detaillierte Datenschutzerklärung auf Ihrer Homepage verweisen.
(mitgeteilt von Dr. med. dent. Markus Heckner, Geschäftsleitung DENS GmbH, Teltow, www.zahnarztsoftware.de)
Quelle: Ausgabe 10 / 2018 | Seite 7 | ID 45516694