01.09.2020 · Fachbeitrag · Erweiterung des GKV-Leistungskatalogs
Neue Leistungen der Telemedizin sind ab 01.10.2020 Bestandteil des BEMA
| Ab Oktober 2020 können Zahnärzte neue Leistungen der Telemedizin in der vertragszahnärztlichen Versorgung erbringen. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt. Die Übereinkunft sieht die Aufnahme von Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilen sowie eines Technikzuschlags in den BEMA vor. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig