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  • · Nachricht · Krankenversicherung

    Arbeitnehmer müssen Krankmeldungen selbst an Krankenkasse weiterleiten

    | Nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung muss der kranke Arbeitnehmer selbst dafür sorgen, dass seine Krankenkasse die Krankmeldungen innerhalb einer Woche erhält. Bei einem Fristversäumnis ruht der Anspruch auf Krankengeld. Für die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Kasse ist nicht der Arzt zuständig (Bundessozialgericht, Urteil vom 25.10.2018, Az. B 3 KR 23/17 R, Urteil unter www.dejure.org.de ). |

    Quelle: ID 45571351