· Fachbeitrag · Leserforum
Implantate: Wie ist die Garantie bei Kombination von Produkten unterschiedlicher Hersteller?
| Die ZWD-Redaktion erreichte kürzlich die Anfrage einer kieferchirurgischen Praxis, bei der es um die Garantie bei der Nutzung von Nachahmerprodukten geht. Wir drucken die Antwort der Redaktion ab. |
Frage: „Wir verwenden Originalimplantate. Ein Überweiser hat uns mitgeteilt, dass er für die prothetische Versorgung keine Originalteile nutzt, sondern Nachahmerprodukte der Fa. Medentika. Wer haftet bei Problemen wie Materialermüdung mit Fraktur einer Schraube oder Bruch des Implantataufbaus?“
Antwort: Es gibt seit vielen Jahren Unternehmen, die Nachbauten von Original-Implantataufbauten (Abutments) anbieten. Da im Schadensfall die Herstellerfirma der Originalkomponenten aufgrund der hausinternen Garantiebestimmungen zumeist keine Gewährleistung übernimmt, sollte vonseiten der prothetischen Praxis geprüft werden, ob das Unternehmen mit den Nachahmerprodukten haftet. Die erwähnte Fa. Medentika äußert sich in Ihrem aktuellen Garantie-Zertifikat (Stand: Januar 2012) wie folgt (Auszug):
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