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    Erste Hilfe und Mitarbeiterunterweisungen: Was Praxisinhaber zu beachten haben

    Bild: ©DavidPrado - stock.adobe.com

    von Heidi Bois, Leiterin Vertrieb FCH Gruppe AG und unterstützend tätig für FCH DentCompliance GmbH

    | Was wäre, wenn morgen eine Praxisbegehung wäre? Oder ‒ noch schlimmer ‒ in der Praxis passiert ein Unfall? Gut, wenn man dann auf der sicheren Seite ist und die Mitarbeiterunterweisungen auch zur Ersten Hilfe gemäß den gesetzlichen Anforderungen durchgeführt hat bzw. dies hat durchführen lassen. Dieser Beitrag behandelt die wichtigsten Pflichten von Praxisinhabern im Zusammenhang mit der Ersten Hilfe und Mitarbeiterunterweisungen. |

    Wer muss unterweisen?

    Ob die Unterweisung durch den Praxisinhaber selbst erfolgt oder er dazu externe Dienstleister beauftragt, steht ihm offen. Aus aufsichts- und haftungsrechtlicher Seite ist die Unterweisung zum Thema Erste Hilfe in jedem Fall regelmäßig durchzuführen.

    Mindestumfang der Ersten Hilfe in der Zahnarztpraxis

    In einer Zahnarztpraxis kann es zu Unfällen oder Notfällen kommen ‒ sei es während einer Behandlung oder aus anderen Gründen. Der größte Fehler ist, nichts zu tun! Mitarbeiter müssen daher auf jeden Fall wissen, dass Erste Hilfe grundsätzlich jeder leisten muss, wenn keine Eigengefährdung besteht ‒ auch ohne Ausbildung zum Ersthelfer.