· Mitteilung des BMF vom 30.01.2020
Warnung vor betrügerischen E-Mails zur Registrierung im Transparenzregister
| Derzeit versenden Betrüger*innen unter dem Namen „Organisation Transparenzregister e. V.“ E-Mails, in denen Empfänger*innen auf die Mitteilungspflicht an das Transparenzregister gemäß §§ 18 ff. des Geldwäschegesetzes hingewiesen und Bußgelder bei unterbleibender Registrierung angedroht werden. In den E-Mails wird der Eindruck erweckt, man müsse sich kostenpflichtig auf der Internetseite TransparenzregisterDeutschland.de registrieren. |
Das Bundesministerium der Finanzen warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten!
Die offizielle Internetseite des Transparenzregisters im Sinne des Geldwäschegesetzes lautet transparenzregister.de. Betreiber des Transparenzregisters ist die Bundesanzeiger Verlag GmbH als Beliehene. Die Aufsicht über das Transparenzregister hat das Bundesverwaltungsamt. Die Eintragungen in das Transparenzregister sind kostenlos.
Quelle
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Abzockversuche unter dem Deckmantel der DS-GVO und ungewollte Verzeichniseinträge“ in ZP 01/2019, Seite 12