· Fachbeitrag · Praxisbewertung (Teil 1)
Nicht nur die Praxisabgabe bietet Anlass für Praxisbewertungen
von Oliver Frielingsdorf, öffentlich bestellter Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen, Köln, www.frielingsdorf-partner.de
| Wie viel ist meine Praxis wert? Diese Frage stellen sich immer wieder auch Zahnärzte - und zwar spätestens dann, wenn sie ihre Zahnarztpraxis abgeben wollen. Die Kenntnis des Werts der eigenen Praxis ist vor allem in Verhandlungssituationen häufig von großem Nutzen. Das gilt nicht nur bei Praxisabgaben, sondern auch zu anderen Anlässen. |
Wertermittlung wegen Praxisabgabe - der Standardfall
Die Praxisabgabe ist sicher der häufigste Fall für eine fundierte Praxiswertermittlung. Ihr Nutzen besteht in der Darstellung einer tragfähigen Verhandlungsgrundlage, von der die Verhandlungspartner je nach persönlicher Interessenlage und Präferenz mehr oder weniger weit abweichen können.
In ländlichen Praxislagen fehlen mittlerweile zwar auch bei Zahnärzten Interessenten für eine Praxisnachfolge. Dass eine Praxisbewertung der Zahnarztpraxis aber auch dann noch von Nutzen sein kann, wird häufig übersehen. Zwar wird der auch in ländlichen Lagen häufig vorhandene beträchtliche Ertragswert einer Zahnarztpraxis mangels Nachfrage nur schwer in einen entsprechenden Übernahmepreis umzusetzen sein. In vielen Fällen hat sich aber gezeigt, dass die Entscheidung für die Übernahme einer Zahnarztpraxis auf dem Land bei oft zögerlichen und verunsicherten jungen Zahnmedizinern durch die Darstellung eines ihnen gewährten Preisnachlasses auf den Ertragswert forciert werden kann.
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