· Fachbeitrag · Praxisentwicklung/Karriere
Das Medizinische Versorgungszentrum - eine interessante Alternative für Zahnärzte?
von Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamburg, www.rechtsanwalt-schinnenburg.de
| Seit Ende Juli 2015 können Zahnärzte auch ohne „fachfremde“ Humanmediziner in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätig sein. Vor allem großen Zahnarztpraxen bietet dies zahlreiche Vorteile - für mittlere und kleine Praxen hingegen kaum. In jedem Falle sollte der interessierte Zahnarzt auf Details achten und Probleme in den Blick nehmen. |
Welche Rolle spielten MVZ bisher für Zahnärzte?
Medizinische Versorgungszentren gibt es seit gut zehn Jahren. Bisher spielten sie für Zahnärzte kaum eine Rolle. Das lag vor allem daran, dass MVZ nur zulässig waren, wenn darin „fachübergreifend“ medizinisch gearbeitet wurde. Deshalb kam ein Zusammenschluss nur von Zahnärzten nicht in Betracht.
In einigen Fällen schlossen sich Zahnärzte mit Humanmedizinern zusammen. Dann lag zwar eine fachübergreifende Tätigkeit vor; es gab aber oft Probleme, da sowohl die KZV als auch die KV zuständig war und es atmosphärisch „hakte“. Gebildet wurden auch einige MVZ mit Zahnärzten und Kieferorthopäden, diese wurden aber nur in manchen Bezirken zugelassen.
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