· Fachbeitrag · Praxisführung
Umsatzbeteiligung in der zahnärztlichen Praxis: Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten
von RA Michael Lennartz, Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte, Bonn, und StB, WP Michael Laufenberg, Laufenberg Michels und Partner, Köln
| Umsatzbeteiligungen zur Motivation des Zahntechnikers, der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) oder des angestellten Zahnarztes sind in der Praxis inzwischen weit verbreitet und beliebt. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, auf welche rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte Sie achten sollten, wenn Sie Ihre Mitarbeiter durch diese innovative Vergütungsform binden möchten. |
Umsatzbeteiligung als innovatives Vergütungsmodell
Für den Praxisinhaber und seinen Mitarbeiter sind Umsatzbeteiligungen als sogenannter Provisionslohn ein interessantes Vergütungsmodell. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einen Teil seiner Lohnkosten variabel zu gestalten, wobei der Mitarbeiter durch eine umsatzbezogene Vergütung und einen entsprechenden Mehrverdienst zusätzlich motiviert werden kann. Vor der Vereinbarung von Umsatzbeteiligungen sollte sich der Praxisinhaber aber mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen, da es hierbei unangenehme „Fallent“ gibt. Unbedingt überprüft werden sollte, bei welcher Gestaltung sich die Umsatzbeteiligung für den Praxischef rechnet. Hierbei kann es ausgesprochen nachteilig sein, nur mit groben „Faustformeln“ zu hantieren.
Rechtliche Grundlagen einer Umsatzbeteiligung
Wird ein Arbeitsvertrag neu abgeschlossen, empfiehlt es sich, eine Umsatzbeteiligung direkt in den Vertragstext aufzunehmen. Soll die Beteiligung in einen bereits bestehenden Arbeitsvertrag aufgenommen werden, ist es möglich, eine ergänzende Abrede zu treffen.
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