· Praxiswirtschaftlichkeit
Lockdown und Praxisleistung ‒ der Juni brachte eine deutliche Trendwende
von Stephan Goblirsch, betriebswirtschaftliches Rechenzentrum für Zahnärzte (BRZ), Münster, goblirsch-gruppe.de
| In ZP 08/2020, Seite 12 ff., wurde anhand eigener Datenauswertungen aus 74 Praxen dargelegt, wie sich die Praxisleistung von Zahnärzten in den Monaten Januar bis Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr darstellte. Es zeigte sich, dass nach massiven Einbrüchen im April (durchschnittlich ca. minus 27 Prozent) bereits im Mai 2020 der coronabedingte Rückgang mit knapp 9 Prozent schon deutlich moderater ausfiel. Jetzt liegen die Juni-Zahlen vor ‒ und zeigen gegenüber dem Vorjahr ein deutliches Plus! |
Die Leistungsentwicklung von Januar bis Juni 2020
Im Vergleich zur letzten Auswertung in ZP 08/2020 wurden noch fünf Datensätze hinzugenommen, was zu einer leichten Verschiebung der Zahlenreihen führt. Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Werte für die Grundgesamtheit der zur Verfügung stehenden 79 Datensätze von Januar bis Juni im Vergleich der Jahre 2019 und 2020. Für den Juni 2020 weist sie ein Plus von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus.
Im Juni 2020 schlugen offensichtlich Nachholeffekte zu Buche. Das von Januar bis Juni kumulierte Leistungsniveau dieser Stichprobe erreichte dann den Wert von 97,8 Prozent. Während im Vorjahr zur Jahresmitte ein Leistungsumsatz von 568.500 Euro erreicht wurde, waren es im Jahr 2020 in diesem Zeitraum insgesamt 556.100 Euro.
Ergebnisse in einzelnen Größenklassen
Nun reicht die Spannweite der Leistungsumsätze für das Gesamtjahr 2019 in den Praxen dieser Stichprobe von 250.000 Euro bis über 7,5 Mio Euro. Daher wurden die vorliegenden Daten für den Vergleich mit den eigenen Praxiswerten in fünf Intervalle wie folgt aufgeteilt:
- Intervall 1: 250.000 bis 500.000 Euro (24 Datensätze)
- Intervall 2: 500.000 bis 750.000 Euro (22 Datensätze)
- Intervall 3: 750.000 bis 1,0 Mio. Euro (9 Datensätze)
- Intervall 4: 1,0 Mio. bis 1,5 Mio. Euro (12 Datensätze)
- Intervall 5: über 1,5 Mio. Euro (12 Datensätze).
Intervall 1: 250.000 bis 500.000 Euro
Im insgesamt mit 24 Datensätzen bestbesetzten Intervall lag die Jahresgesamtleistung in 2019 im Mittel bei 373.500 Euro. Zum Ende des I. Quartals wurden 101,3 Prozent der Leistung des Vorjahres erreicht. Im April wurde mit minus 47,4 Prozent der größte Aprileinbruch aller Intervalle beobachtet. Nach sechs Monaten lag die Leistung dann bei 94,0 Prozent des Vorjahres. Es fehlen ziemlich genau 6 Prozent bzw. 11.200 Euro Honorar.
Intervall 2: 500.000 bis 750.000 Euro
In diesem Intervall lag die Leistung in 2019 im Durchschnitt bei 590.900 Euro. Hier zeigt sich schon zu Ende März eine Lücke von 3,1 Prozent. Mit minus 38,8 Prozent im Vergleich zu der Aprilleistung des Vorjahres auch ein kräftiger Einbruch. Nach sechs Monaten kommt man dem Vorjahreswert mit 95,2 Prozent etwas näher als im Intervall zuvor. Es fehlen 14.100 Euro bzw. 4,8 Prozent zum Vorjahr.
Intervall 3: 750.000 bis 1,0 Mio. Euro
Die Leistung der Praxen in diesem Intervall betrug 2019 im Mittel 876.800 Euro. Ende März wurde kumuliert eine Leistung minimal über dem Niveau des Vorjahres erreicht. Hier zeigt sich nun mit minus 45,0 Prozent der zweitstärkste Aprilrücksetzer von allen Intervallen. Ende Juni werden dann 95,4 Prozent des Vorjahres bzw. 422.300 Euro erreicht. Die Differenz zum Vorjahr beträgt zu diesem Zeitpunkt 20.300 Euro.
Intervall 4: 1,0 bis 1,5 Mio. Euro
Die Durchschnittsleistung dieser Praxen lag in 2019 bei 1,29 Mio. Euro. Ende März 2020 waren 103,2 Prozent der Vorjahresleistung realisiert. Bei diesen Praxen wurde trotz des Aprileinbruchs im ersten Halbjahr mit 98,3 Prozent der Vorjahresleistung fast schon die 100-Prozent-Marke erreicht.
Intervall 5: über 1,5 Mio. Euro
Dieses Intervall ist natürlich sehr speziell, weil es nach oben offen ist. Dennoch liefern die erhobenen Daten ein paar interessante Einblicke. Die bis Ende März 2020 erbrachte Leistung wurde mit 100,3 Prozent gemessen. Als Aprileinbruch zeigen sich relativ moderate -18,9 Prozent im Vorjahresmonatsvergleich. Ende Juni ist der Rückgang schon wieder ausgeglichen und die kumulierte Leistung liegt bei 99,6 Prozent des Vorjahres.
Leistungsgeschehen erscheint beherrschbar
Natürlich sind die Daten nicht repräsentativ und die gemittelten Werte können nicht alle Ausprägungen der beobachteten Leistungsentwicklungen unter den Lockdownbedingungen wiedergeben. Die Stichprobe zeigt aber, dass das Leistungsgeschehen insgesamt in dieser Situation grundsätzlich beherrschbar erscheint.
Da das 1. Halbjahr über alles letztlich mit 97,8 Prozent der Vorjahresleistung abschließt, muss speziell aus dieser Episode erstens kein Rentabilitätsproblem und in der Folge zweitens auch kein zukünftiger Liquiditätsengpass abgeleitet werden. Unter der Voraussetzung, dass das 2. Halbjahr weitgehend störungsfrei verläuft, sollte das restliche Minus aufholbar sein. Kurzfristig betrachtet könnte es erst einmal Ruhe geben. Größte Bedeutung wird hier das Handeln der Politik haben.
Vermeintliche Sicherheit trügt
Ob diese Gemengelage aus ihrer Sicht „erhebliche“ wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen wird, beantworteten Praxisinhaber in einer im BRZ durchgeführten Blitzumfrage zu 95 Prozent mit „Ja“. Was bedeutet das für die Praxisführung?
Es geht nicht etwa um Angst oder gar Panik. Eine realistische Einschätzung der Situation ist gefragt und die Nutzung der Ihnen als Praxisinhaber zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume. Grundlage ist die Transparenz in wirtschaftlichen Fragestellungen mit zielführenden Frühinformationen. Die entsprechenden Werkzeuge und Kennzahlen liefert das betriebliche Rechnungswesen (mehr dazu in weiteren Ausgaben von ZP). Wenn dann noch gutes Management und eine belastbare Zahnarzt-Patienten-Beziehung hinzukommt, sollten die vor uns liegenden turbulenten Zeiten zu meistern sein.
Ein Tipp zum guten Schluss: Halten Sie eine Krisenkasse vor und erstellen Sie einen Notfallplan!
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „So erkennen Sie die ‚Geldbringer‘ Ihrer Praxis“ in ZP 03/2020, Seite 13
- Beitrag „Refresher: Mithilfe der BWA können Sie die eigene Zahnarztpraxis weiterentwickeln“ in ZP 12/2019, Seite 12