· Fachbeitrag · Recht
Schul- und Arbeitsunfälle richtig dokumentieren
von Moritz Kohl, Medienbüro Medizin, Hamburg
| Unfälle gehören in einer Zahnarztpraxis zwar nicht zum Tagesgeschäft. Wenn Sie aber doch einmal einen Schul- oder Arbeitsunfall behandeln müssen, sollten Sie gut darauf vorbereitet sein, denn Sie dokumentieren und berechnen einen Unfall anders als normale Behandlungen - stets über Unfallkassen oder die Berufsgenossenschaft. Dazu sollten Sie die richtigen Vordrucke zur Hand haben und das korrekte Vorgehen kennen. Dieser Beitrag enthält wichtige Hinweise und schließt mit einer Checkliste ab. |
Ein Sonderfall, den der Zahnarzt richtig dokumentieren muss
Es ist schnell passiert: Ein Kind stolpert und fällt in der großen Pause auf dem Schulhof so unglücklich, dass ein Zahn herausgeschlagen wird. Bei einem Unfall wie diesem ist Eile geboten. Je schneller ein Zahnarzt den Zahn wieder an seinen Platz bringen kann, desto größer ist die Chance, dass dieser wieder einwächst. Bei einem total herausgeschlagenen Zahn ist die Aufbewahrung ausschlaggebend für das spätere Ergebnis. Auch bei anderen Zahnunfällen ist es entscheidend, dass der Zahnarzt so schnell wie möglich helfen kann.
Doch nicht nur die zeitnahe fachgerechte Behandlung ist hier wichtig. Denn ein Schulunfall ist - genauso wie ein Arbeitsunfall - ein Sonderfall, den Sie als Zahnarzt richtig dokumentieren müssen. Hier sind nicht die Krankenversicherer zuständig. Es erfolgt keine Abrechnung über die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Für solche Fälle gibt es stattdessen spezielle Unfallversicherungsträger. Um richtig abrechnen zu können, sollten Sie stets nachfragen, wenn Sie bei einem Patienten einen Unfall vermuten und dieser von sich aus nichts darüber berichtet.
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