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TÜV-Report zeigt Mängel an Röntgengeräten in Zahnarztpraxen
| Viele Mängel an Röntgengeräten betreffen den Strahlenschutz human- und dentalmedizinischer Aufnahmegeräte. Das zeigt der TÜV-Röntgenreport 2022. Insgesamt bestehe aber ein hohes Sicherheitsniveau für Patienten und medizinisches Personal. |
Beim Betrieb von Röntgengeräten in Kliniken, orthopädischen oder Zahnarztpraxen besteht in vielen Fällen Nachbesserungsbedarf bei der Qualitätssicherung und beim Strahlenschutz. Im Jahr 2021 sind bei den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen an 15.841 untersuchten Röntgengeräten von den TÜV-Sachverständigen insgesamt 2.424 Mängel entdeckt worden. Das ist ein Ergebnis des „TÜV Röntgenreports 2022“. „Viele Mängel an Röntgengeräten lassen sich vermeiden, wenn Kliniken und Praxen die Vorschriften des Strahlenschutzes gewissenhaft einhalten und die Geräte regelmäßig gewartet und geprüft werden“, sagte Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands, bei der Vorstellung des ersten Röntgenreports. „Insgesamt ist das technische Sicherheitsniveau im Bereich der Röntgendiagnostik hoch und kein Patient muss sich Sorgen machen, wenn eine Untersuchung ansteht.“
Röntgengeräte müssen einwandfrei funktionieren, um die Belastung der Patienten mit Röntgenstrahlung zu minimieren und Fehldiagnosen zu vermeiden. Laut Strahlenschutzgesetz muss die Sicherheit der Geräte daher vor der Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen der Anlage sowie wiederkehrend alle fünf Jahre von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden. Probleme an den Geräten betreffen vor allem Mängel an der Schutzausrüstung sowie an der Bildempfängertechnik.
Die mit Abstand meisten Röntgengeräte sind in Zahnarztpraxen in Gebrauch. Unterschieden werden Dental-Tubus-Geräte, mit denen einzelne Zähne aufgenommen werden, und Panoramaschichtaufnahmegeräte für Röntgenbilder des gesamten Gebisses:
- Im Jahr 2021 wurden 5.358 Dental-Tubus-Geräte geprüft und dabei insgesamt 882 Mängel festgestellt. Die schlanken Geräte sind entweder mobil oder werden an Wand, Decke oder direkt am Behandlungsstuhl angebracht. An 353 Geräten haben die Sachverständigen Mängel an den Patientenschutzmitteln festgestellt (6,6 Prozent). In der Regel fehlt der vorgeschriebene Schilddrüsenschutzschild, den Patienten bei der Röntgenaufnahme unter dem Kinn festhalten müssen, oder andere Patientenschutzmittel.
- Darüber hinaus wurden 3.753 Panoramaschichtaufnahmegeräte geprüft und insgesamt 572 Mängel festgestellt. Bei 58 Geräten (1,5 Prozent) sind Mängel an den digitalen Speicherfolien oder den analogen Film-Folien-Systemen entdeckt worden, die wie bei den humanmedizinischen Geräten zu Artefakten auf den Röntgenbildern führen können.
Hintergrund: Die von den TÜV-Organisationen geprüften Röntgengeräte unterteilen sich in die Anwendungsbereiche Humanmedizin (2.970 Prüfungen), Dentalmedizin (9.111), Veterinärmedizin (984) und technische Anwendungen (2.776). Im TÜV-Röntgenreport sind Gerätetypen abgebildet, bei denen besonders häufig Mängel auftreten, um daraus Verbesserungsvorschläge für den Strahlenschutz abzuleiten. Die Mängel werden in die Kategorien „schwerwiegend“, „erheblich“ und „einfach/formal“ eingeteilt.
Grundlage des Röntgenreports sind die Ergebnisse der von den TÜV-Organisationen im Jahr 2021 durchgeführten Prüfungen von Röntgeneinrichtungen, die laut Strahlenschutzgesetz vorgeschrieben sind. Viele Mängel können nur durch eine Prüfung vor Ort entdeckt werden“, sagte Schröer. „Die Kombination aus regelmäßigen Wartungen und externen Prüfungen durch unabhängige Sachverständige gewährleistet einen optimalen Schutz der Patienten, des medizinischen Personals und der Bevölkerung vor gesundheitsschädlicher Strahlung.“
Weiterführender Hinweis
- Weitere Details sowie den gesamten Report zum Download finden Sie hier.