03.05.2018 · Fachbeitrag · Telematik-Infrastruktur
Kostenübernahme für TI-Erstausstattung: Verhandlungen zur Finanzierungsvereinbarung vorerst gescheitert
| Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen eigentlich dazu verpflichtet, die Kosten für die Erstausstattung der Praxen und den laufenden Betrieb in voller Höhe (des günstigsten Angebots am Markt) zu übernehmen. Dies ist aktuell jedoch nicht der Fall und die Situation wird sich gemäß der aktuellen Finanzierungsvereinbarungen ab dem 3. Quartal weiter verschärfen. Aus diesem Grund standen neue Finanzierungsvereinbarungen an, die nun für gescheitert erklärt wurden. |
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