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  • · Nachricht · Telematikinfrastruktur

    Bestellfrist für Konnektoren ist bis zum 31.03.2019 verlängert

    | Mit dem Beschluss des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes hat der Bundestag auch die Bestellfrist für Konnektoren bis zum 31.03.2019 verlängert. Bis Ende Juni 2019 müssen dann die Technik installiert und der Abgleich des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) durchgeführt sein. Sonst riskiert die (Zahn-)Arztpraxis Honorarkürzungen. |

     

    In der Pressemitteilung Nr. 26 des Bundestags vom 09.11.2018 heißt es dazu auch nur kurz: „Die Frist für ärztliche Praxen, sich an die Telematikinfrastruktur anzuschließen, wird aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Industrie auf 1. Juli 2019 verschoben. Die notwendigen Verträge müssen die Praxen bis Ende März 2019 abschließen.“

     

    Weiterführender Hinweis

    • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz h‒ PpSG) unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/181109_Pflegepersonalstaerkungsgesetz_PpSG.pdf
    Quelle: ID 45598037