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  • · Fachbeitrag · Vertragszahnarztrecht

    Geplante Änderungen zur Online-Abrechnung und papierlosen Abrechnung mit der KZV zum 1. Januar 2012

    | Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) befassen sich zurzeit intensiv mit der Online-Abrechnung. Hintergrund ist, dass durch die anstehende Einführung der papierlosen Abrechnung zwischen KZV und Krankenkasse ab 2012 die Chance bzw. die Notwendigkeit besteht, die Abrechnungsdaten aus der Praxis in der KZV ebenfalls papierlos zu erhalten, also nicht mehr vom Papier erfassen zu lassen oder Disketten einzulesen, sondern die Datensätze direkt aus dem Internet zu laden und weiterzuverarbeiten. |

     

    Nachdem der Gesetzgeber bereits 2004 in § 295 Abs. 2 SGB V die Einführung einer papierlosen Abrechnung vorgeschrieben hatte, haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Laufe des Jahres 2010 mit dem „Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern oder im Wege elektronischer Datenübertragung“ (DTA-Vertrag) die Voraussetzungen für die tatsächliche Umsetzung geschaffen. Zusätzlich haben die Vertragspartner eine „Vereinbarung zur Einführung einer papierlosen Abrechnung“ getroffen und es wurde die „Technische Anlage“ entsprechend angepasst. Damit bestehen alle Voraussetzungen, dass die gesetzlichen Vorgaben zum 1. Januar 2012 umgesetzt werden können.

     

    Ausführliche Informationen hierzu enthält die September-Ausgabe unserer Publikation „Abrechnung aktuell“. Abonnenten des „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ können die Ausgabe kostenlos unter der im Impressum angegebenen Anschrift oder der E-Mail-Adresse aaz@iww.de anfordern.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 2 | ID 29032140