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  • 11.04.2017 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Bei zumutbarer Weiterbehandlung entfällt ein Schadenregressanspruch des Patienten

    | Ein Regress wegen mangelhafter prothetischer Versorgung ist unzulässig, wenn für den Patienten die erforderliche Neuanfertigung durch den behandelnden Zahnarzt zumutbar ist. So hat das Sozialgericht (SG) Berlin aktuell entschieden (Urteil vom 22.02.2017, Az. S 83 KA 4503/15, Abruf-Nr.  193151 ). Das Urteil ist rechtskräftig. |