14.12.2016 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
BGH: GKV-Patientin hatte HKP nicht unterschrieben – und muss Eigenanteil dennoch zahlen
| Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 03.11.2016 (Az. II ZR 386/15, Abruf-Nr. 190289 ) entschieden, dass eine GKV-Patientin ihren Eigenanteil in Höhe von 3.860 Euro zahlen muss, obwohl sie den von der Krankenversicherung genehmigten Heil- und Kostenplan (HKP) nicht unterschrieben hatte. Nach Auffassung des Gerichts lag hier zwar ein Formfehler vor. Dieser führte in Anbetracht der besonderen Umstände ausnahmsweise aber nicht zur Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung. |
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