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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Bundesgerichtshof: Bank muss Schadenersatz für Vermittlung von „Schrottimmobilie“ zahlen

    | Der Bundesgerichtshof hat am 5. Juli 2011 (Az: XI ZR 342/10, Abruf-Nr. 112616 unter www.iww.de ) die Hypovereinsbank wegen der arglistigen Täuschung eines Immobilienkäufers zu Schadenersatz verurteilt. In vergleichbaren Fällen sollten Sie sich auf dieses aktuelle Urteil berufen, denn höchstinstanzliche Urteile bieten gute Erfolgsaussichten. |

     

    Im Urteilsfall hatte ein Ehepaar in den 90er Jahren eine Eigentumswohnung bei Aachen für seinerzeit 190.000 DM gekauft. Der Kauf wurde von der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank, aus der später die Hypovereinsbank wurde, finanziert. Da der Kaufpreis deutlich zu hoch war und die versprochenen Mieten nicht annähernd erzielt werden konnten, wurde die Wohnung Jahre später zwangsversteigert. Hierbei wurden lediglich 7.500 Euro - also weniger ein Zehntel des Kaufpreises - erzielt.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 1 | ID 28444330