· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Arbeitsverträge in der Zahnarztpraxis: Soll auf einen Tarifvertrag verwiesen werden?
von Rechtsanwalt Hartmut Geil, Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht, Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen, Bielefeld
| In manchen Zahnarztpraxen werden Formulare für Arbeitsverträge verwendet, die auf Tarifverträge verweisen. Für den einzelnen Praxisinhaber stellt sich die Frage, ob er dieser Empfehlung folgen soll und welche Konsequenzen dies hat. Dieser Beitrag klärt hierzu die wichtigsten Fragen. |
Hintergrund: Wo gelten und was enthalten Tarifverträge?
Normativ - also von Gesetzes wegen - finden Tarifverträge nur Anwendung, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Parteien sind. Ansonsten gelten sie nur, wenn und soweit sie im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Für Zahnarztpraxen fehlen in einigen Gebieten - zum Beispiel in Niedersachsen - Tarifverträge vollständig. Hier kann auf den Tarifvertrag für ein anderes Gebiet Bezug genommen werden. Der Tarifvertrag findet dann auch im tariflosen Gebiet Anwendung.
Mantel- und Entgelttarifvertrag
Normalerweise existieren für das jeweilige Gebiet wenigstens zwei Tarifverträge, die unterschiedliche Materien regeln:
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