· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Das sollten Sie bei einer Erkrankung Ihrer Mitarbeiter im Urlaub wissen und beachten
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Stake, Werne
| Eine Krankheit im Urlaub fällt nicht automatisch nur in den Risikobereich des Arbeitnehmers. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt vielmehr genau, was in diesen Fällen gilt. |
Grundsatz
Grundsätzlich werden Krankheitstage während des Erholungsurlaubs auf den Jahresurlaub nicht angerechnet (§ 9 BUrlG). Allerdings gelten hierfür die folgenden Voraussetzungen:
- Der Arbeitnehmer muss arbeitsunfähig sein. Wie bei der normalen Krankmeldung reicht also ein leichtes Unwohlsein nicht aus.
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