· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Fragen und Antworten zu Überstunden und Überstundenvergütung ‒ das wichtigste Dutzend!
von RA, FA Arbeitsrecht Dirk Helge Laskawy, Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Leipzig / Frankfurt a. M. / Berlin
| Das Thema Überstunden wirft insbesondere in gut laufenden Zahnarztpraxen immer wieder Fragen auf: Wann und von wem kann man Überstunden verlangen? Wie sind Überstunden zu vergüten? Sind Pauschalierungsabreden zulässig? Anlass genug, das wichtigste Dutzend zum Thema vorzustellen, Antworten darauf zu geben und Formulierungshilfen anzubieten. |
1. Was sind Überstunden?
Überstunden oder Überarbeit sind die Stunden, die über die vereinbarte bzw. regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinaus geleistet werden. Die regelmäßige Arbeitszeit eines Mitarbeiters kann sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Fehlt es an einer konkreten Regelung, gilt die im Betrieb üblicherweise geleistete Arbeitszeit als regelmäßige Arbeitszeit.
Wichtig | Der Begriff „Mehrarbeit“ wird ‒ in Abgrenzung zum Begriff „Überstunden“ ‒ in der Regel für Zeiten verwendet, die über die gesetzliche Arbeitszeit (§ 3 Arbeitszeitgesetz [ArbZG]) hinausgehen (vgl. dazu 5.).
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