· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Sommer, Sonne - Urlaubsgeld? So vermeiden Sie einen Rechtsanspruch dieses Extra-Gehalts
von RAin Susanne Schuster, LL.M., Dr. Hahne, Fritz, Bechtler & Partner, Gießen, www.hfbp.de
| Die Mitarbeiter sind fleißig, das Team funktioniert, die Urlaubszeit steht bald vor der Tür: Viele Praxisinhaber zeigen sich daher erkenntlich und zahlen Urlaubsgeld. In wirtschaftlich rosigen Zeiten ist das Extra-Gehalt eine prima Motivationsspritze, doch Vorsicht: Der Zahnarzt kann sich plötzlich und ungewollt einem Rechtsanspruch seiner Mitarbeiter gegenübersehen, wenn er die nachfolgenden Grundsätze nicht beachtet. |
Wie plötzlich ein Anspruch auf Urlaubsgeld entsteht
Rechtsansprüche von Mitarbeitern können sich nicht nur aus dem Arbeitsvertrag oder aus Tarifverträgen ergeben. Auch durch eine regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers („Betriebliche Übung“) oder durch ungleichmäßige Behandlung von Mitarbeitern (Stichwort: Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz) können sich Ansprüche der Mitarbeiter begründen, ohne dass der Zahnarzt dies auf den ersten Blick erkennen kann. Erst wenn der Streit im Falle eines Falles vor Gericht ausgetragen wird, kommt das späte Erwachen.
Zwar bleibt es letztlich eine Frage des Einzelfalls, wann sich solche - weder vertraglich vereinbarten, noch gesetzlich geregelten - Ansprüche tatsächlich ergeben. Doch die nachfolgenden Grundregeln bieten Anhaltspunkte dafür, wann eine entsprechende Gefahr droht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig