· Fachbeitrag · Behandlungsfehler
Wann sind Gutachter befangen? Das sagt die aktuelle BGH-Rechtsprechung
| Regelmäßig werden Gutachter bestellt, wenn Zahnärzten Behandlungsfehler vorgeworfen werden. Deren Beurteilung hat weitreichende Konsequenzen, da die Gerichte ihnen meistens folgen. Umso wichtiger ist es, dass die Gutachter die Leistung des Zahnarztes unvoreingenommen bewerten. Hieran zweifeln viele Zahnärzte aus unterschiedlichen Gründen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt in zwei Entscheidungen Klarheit für einige Konstellationen geschaffen. |
Die Essenzen aus den beiden Entscheidungen lauten wie folgt:
- Wenn ein Gutachter bereits ein Gutachten in dieser Sache oder einem ähnlich gelagerten Fall im Auftrag einer Privatperson ein sogenanntes Privatgutachten erstellt hat, kommt er als Gerichtsgutachter nicht mehr infrage. Dies gilt auch dann, wenn der damalige Auftraggeber nicht Partei dieses Rechtsstreits ist (BGH, Beschluss vom 13.12.2016, Az. VI ZB 1/16, Abruf-Nr. 191528).
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