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  • 04.09.2020 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Behandlungsunterlagen auf Anforderung besser herausgeben

    | Fordert ein Patient oder dessen Rechtsanwalt die Herausgabe von Behandlungsunterlagen, so sollten Zahnärzte einem solchen Anliegen besser nachkommen – sonst drohen zusätzliche Kosten im Falle eines späteren Rechtsstreits. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden, dass ein Arzt diese Kosten auch dann tragen muss, wenn er die Unterlagen nach Eingang der Klage auf Herausgabe übersendet. In dem Fall hatte der Arzt auf drei vorprozessuale Aufforderungen nicht reagiert und damit Anlass zur Klage gegeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.05.2020, Az. 18 W 25/20). |