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  • 13.11.2015 · Fachbeitrag · Berufsrecht

    Epilepsie eines Zahnarztes kann zum Widerruf seiner Approbation führen

    | Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat den Widerruf der Approbation eines Zahnarztes bestätigt, der an Epilepsie mit fokalen und komplex fokalen Anfällen bei großer Läsion des linken Lobus temporalis unklarer Genese erkrankt war (Beschluss vom 14. Juli 2015, Az. 7 L 1343/15, Abruf-Nr. 145734 ). Die zuständige Bezirksregierung hatte zuvor die Approbation des Zahnarztes widerrufen. Dieser scheiterte nun mit seinem Eilantrag vor dem VG. |