08.09.2015 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Versorgungswerk: Aufwendungen zur Tilgung eines Betriebsdarlehens nicht zu berücksichtigen
| Aufwendungen zur Tilgung eines betrieblichen Darlehens werden nicht berücksichtigt, um die Bemessungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag des berufsständischen Versorgungswerks zu ermitteln. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg mit einem Beschluss vom 18. Juni 2015 entschieden (Az. 8 LA 86/15, Abruf-Nr. 145250 ). |
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