04.01.2024 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Website, Facebook und Co: Vorsicht bei zahnärztlichen Internetauftritten!
| Das beim Verwaltungsgericht Münster angegliederte Berufsgericht (BG) für Heilberufe bestätigte gleich in zwei Entscheidungen gegen zahnärztliche Internetauftritte verhängte Bußgelder i. H. v. je 500 Euro (Beschluss vom 24.05.2023, Az. 18 K 3310/21.T und vom 19.06.2023, Az. 18 K 3561/21.T). |
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