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  • 09.11.2019 · Fachbeitrag · Bewertungsportale

    Ein Online-Bewertungsportal muss unverlangt erstellte Profile löschen

    | Betreiber von Internetportalen dürfen die Daten von Ärzten und anderen Heilberuflern nur mit deren Zustimmung zum Betrieb eines Bewertungs-Profils verwenden, solange nicht alle Betroffenen gleichbehandelt werden. Diese Entscheidung des Landgerichts (LG) Wuppertal zugunsten einer Heilpraktikerin ist auch für Zahnärzte relevant (Urteil vom 29.03.2019, Az. 17 O 178/18, nicht rechtskräftig, dejure.org ). Sie führt das vielbeachtete Urteil des Bundesgerichtshofs zum jameda-Geschäftsmodell (ZP 03/2018, Seite 3) weiter. Der noch immer rege Widerstand gegen die allzu oft missbrauchte Bewertungskultur bei Jameda & Co. erhält damit neuen Aufwind. |