06.02.2018 · Fachbeitrag · Datenschutz
Ab dem 28.05.2018 gelten noch schärfere Regeln zum Datenschutz in Zahnarztpraxen
| Am 25.05.2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft – und mit ihr das überarbeitete Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In dem BDSG werden europäische Vorgaben für Deutschland umgesetzt. Da die neuen Vorgaben auch Zahnarztpraxen betreffen und Verstöße mit drastischen Geldstrafen belegt werden können, hat die Bundeszahnärztekammer jüngst ein umfangreiches „Merkblatt“ herausgegeben, in dem dargelegt wird, was Praxischefs beachten müssen. |
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