06.05.2019 · Fachbeitrag · Datenschutz
BVerwG stoppt Videoüberwachung in der Zahnarztpraxis
| Um sich vor Diebstahl von Rezeptblöcken, Betäubungsmitteln, Zahngold oder der Telematikinfrastruktur (Connector oder stationäres/mobiles ehealth-Kartenterminal) zu schützen, würde so mancher Zahnarzt gern auf eine Videoüberwachung zurückgreifen wollen. Die Streitfrage der Zulässigkeit einer solchen Videoüberwachung hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG a. F.) verneint – mit Folgen zur aktuellen Rechtslage nach dem BDSG n. F. (Urteil vom 27.03.2019, Az. 6 C 2.18, Urteil unter dejure.org ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig