· Fachbeitrag · Datenschutz
DS-GVO-Abmahnungen: Was Sie dagegen tun können!
von Rechtsanwalt Dr. Thomas Willaschek, Fachanwalt für Medizinrecht, Partner der D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin
| Durch Deutschland rollen die ersten (noch kleineren) Abmahnwellen wegen Verstößen gegen die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die seit Ende Mai in Kraft ist. Es ist daher Zeit, vorzubauen. Für Zahnarztpraxen ist es oft gar nicht so einfach, die durchaus komplexen Vorgaben der DS-GVO zu beachten. Und leisten sie sich Fehler, versuchen sogenannte „Abmahnanwälte“, daraus Kapital zu schlagen. In diesem Beitrag geht es um die Frage, was Sie tun können, wenn Ihnen eine DS-GVO-Abmahnung ins Haus flattert. |
Gefahr durch Wettbewerber
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erlaubt insbesondere Wettbewerbern, also anderen Zahnärzten, Sie abzumahnen, wenn relevante Verstöße gegen den Datenschutz vorliegen. Solche Abmahnungen sind für den Abgemahnten kostenpflichtig, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird.
Was ist eine Abmahnung?
Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist eine Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Eine Abmahnung kann in jeder Form erfolgen (Brief, E-Mail, Fax, sogar telefonisch).
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