29.05.2022 · Fachbeitrag · Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Ungeimpfte Zahnärztin geht erfolgreich gegen ihren verkürzten Genesenenstatus vor
| Einer ungeimpften Zahnärztin drohte durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 16.03.2022 quasi ein Beschäftigungsverbot, weil sich hiermit der Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzte. Um weiterarbeiten zu können, stellte sie einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Verkürzung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG), das am 14.03.2022 in ihrem Sinne entschied (Az. 14 ME 175/22). |
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