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  • · Fachbeitrag · Fachkräftemangel

    Smart Exit: So lassen sich mit Altersteilzeit verdiente Mitarbeiter in der Praxis halten

    von Kerstin Kind, Director und Rentenberaterin, WTS GmbH, Frankfurt

    | Für Zahnarztpraxen wird es immer schwieriger, geeignetes Praxispersonal zu finden. Daher war es noch nie so wichtig wie heute, gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter an die Praxis zu binden. Wenn es Richtung Ruhestand geht, wünschen sich verdiente Kollegen möglicherweise Altersteilzeit. Kommen Sie diesen Mitarbeitern mit einem Smart-Exit- oder Ruhestandsmodell entgegen! Denn die Praxis hat nichts davon, wenn Kolleginnen und Kollegen mit der größten Erfahrung die Praxis früher als nötig verlassen. Der Beitrag erläutert anhand von praktischen Beispielen das Thema Altersteilzeit. |

    Altersteilzeit ‒ Arbeitszeitverkürzung vor der Rente

    Beim Ruhestandsmodell „Altersteilzeit“ handelt es sich um die spezielle Form einer Wertguthabenvereinbarung für Personen ab dem 55. Lebensjahr; konkret um eine Teilzeitbeschäftigung, die im Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt ist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Altersteilzeit auf freiwilliger Basis vereinbaren. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Darüber hinaus finden sich Regelungen zur Altersteilzeit in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Der höchstzulässige Zeitraum für Altersteilzeitverträge beträgt, ohne tarifliche Grundlage grundsätzlich 3 Jahre. Das bedeutet, dass die Arbeitsphase und die Freistellungsphase jeweils max. 1,5 Jahre betragen dürfen. Eine längere Verteilzeit ist grundsätzlich nur aufgrund einer tariflichen Regelung zulässig.

    Voraussetzungen für Altersteilzeit beim Arbeitnehmer

    • Der Arbeitnehmer muss bei Beginn der Altersteilzeitbeschäftigung das 55. Lebensjahr vollendet haben.