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  • 04.10.2017 · Fachbeitrag · Fortbildungspflicht

    Verstoß gegen Fortbildungspflicht: Dem Zulassungsentzug muss kein Disziplinarverfahren vorausgehen

    | Hat eine Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) bzw. Kassenärztliche Vereinigung (KV) wegen eines Verstoßes gegen die Fortbildungspflicht bereits Honorarkürzungen veranlasst, kann dies die vertrags(zahn)ärztliche Zulassung kosten. Diese Erfahrung musste ein Arzt aus Bayern machen, dem die KV wegen fehlender Fortbildungsnachweise die Zulassung entzogen hatte. Seine dagegen gerichtete Klage wies das Sozialgericht (SG) München als unbegründet ab (SG, Urteil vom 24.05.2017, Az. S 38 KA 205/16, Abruf-Nr. 196820 ). |