· Geringfügige Beschäftigung
Minijobs: Mindestlohn erhöht sich zum 01.07.2022 erneut
| Seit dem 01.01.2022 gelten Neuerungen bei Minijobs: Arbeitgeber müssen die Steuer-ID ihrer Minijobber an die Minijob-Zentrale übermitteln, Angaben zu deren Krankenversicherungsschutz machen und der gesetzliche Mindestlohn wurde erhöht (Details in ZP 02/2022, Seite 1). Am 01.07.2022 steigt der Mindestlohn erneut, jetzt auf 10,45 Euro pro Stunde. Da auch geringfügig entlohnte Beschäftigungen mit bis zu 450 Euro im Monat dem Mindestlohngesetz unterfallen, dürfen „Minijobber“ ab Juli maximal 43 Stunden pro Monat arbeiten. Halten Sie sich nicht an diese Grenze, entfällt das Privileg der Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung! |
Quelle: Ausgabe 05 / 2022 | Seite 1 | ID 48172035