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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Das Antikorruptionsgesetz tritt am 4. Juni 2016 in Kraft

    | Am 3. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen („Antikorruptionsgesetz“) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I Nr. 25 vom 3.6.2016, S. 1254). Am Tag danach - also den 4. Juni - ist es in Kraft getreten, nachdem es mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen vom Bundestag am 14. April 2016 gebilligt wurde und am 13. Mai 2016 den Bundesrat passiert hat. |

     

    Der Kerninhalt des Gesetzes, das im Strafgesetzbuch mit den §§ 299a und 299b neu aufgenommen wurde, ist: Jegliche Form von Bestechung und Bestechlichkeit beim Zuweisungs-, Verordnungs-, Abgabe- und Bezugsverhalten wird unter Strafe gestellt. Im Wesentlichen wird es bei Ärzten und Zahnärzten zukünftig um Fälle der verbotenen Zuweisung gegen Entgelt und um die Nichtweitergabe von Einkaufsvorteilen gehen.

     

    Alle Akteure im Gesundheitswesen sollten spätestens jetzt ihre Kooperationen daraufhin überprüfen, ob sie nach den neuen Strafvorschriften noch rechtsgültig sind. Weitere Details über die wirkliche Bedeutung des Gesetzes für Zahnärzte erfahren Sie in einem ausführlichen Beitrag im demnächst erscheinenden ZP 06/2016.

    Quelle: ID 44091258