06.07.2020 · Fachbeitrag · Gutachterwesen
Gutachtervordrucke wegen der Mehrwertsteuerabsenkung geändert
| Die vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 befristete Senkung der Mehrwertsteuer wirkt sich auch im zahnärztlichen Bereich aus. Umsatzsteuerpflichtige Gutachter und Obergutachter beispielsweise sind von der Senkung des regulären Steuersatzes von 19 auf 16 Prozent betroffen. Maßgebend für die Berechnung des korrekten Steuersatzes ist der Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens bzw. Obergutachtens. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig