13.01.2017 · Fachbeitrag · Haftung
Haftet der Zahnarzt für ZE aus dem Ausland?
| Immer häufiger sehen sich Zahnärzte Nachfragen von Patienten ausgesetzt, die eine (kostengünstigere) Anfertigung des für ihre Behandlung notwendigen Zahnersatzes im Ausland erwägen. So sind laborgefertigte Arbeiten aus China oder Osteuropa schon lange keine Seltenheit mehr. Was aber bedeutet das für den behandelnden Zahnarzt, wenn Patienten mit dem eingegliederten Zahnersatz unzufrieden sind, im Hinblick auf seine Haftung? |
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