· Fachbeitrag · Haftungsrecht
20.000 Euro Schmerzensgeld, obwohl kein Behandlungsfehler vorlag!?
von RA, FA MedizinR Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Hamburg, rechtsanwalt-schinnenburg.de
| Ein Patient erhielt 20.000 Euro Schmerzensgeld für die Folgen einer Wurzelspitzenresektion, obwohl kein Behandlungsfehler vorlag (Urteil des Landgerichts München II vom 01.03.2023, Az. 1 O 227/21). Der Zahnarzt hatte zwar über die Risiken aufgeklärt, nicht jedoch über mögliche Behandlungsalternativen. |
Der Fall
Eine Patientin hatte seit Längerem Beschwerden am Zahn 37, der bereits alio loco wurzelbehandelt war. Eine Endo-Revision brachte keine Besserung. Schließlich begann der beklagte Zahnarzt eine Wurzelspitzenresektion, die er jedoch abbrach, da er „ausgeprägte Verwachsungen mit dem Nerv“ feststellte. Offenbar wurde der Nerv dabei beschädigt, da die Patientin seitdem eine halbseitig taube Unterlippe, ein elektrisierendes Gefühl bei Berührung der Unterlippe und Schmerzattacken hat. Dafür sprach ihr das Gericht 20.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Vorgeworfen wurde dem Zahnarzt nicht die Beschädigung des Nervs an sich, sondern eine unzureichende Aufklärung. Denn nur bei einer korrekten Aufklärung kann der Patient wirksam in eine Behandlung einwilligen. Dies folgt u. a. aus seinem Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht auf körperliche Unversehrtheit. Diese Aufklärung umfasst mehrere Aspekte.
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