· Fachbeitrag · Haftungsrecht
Oberlandesgericht Dresden erleichtert die Abwehr von Haftungsklagen gegen Zahnärzte
von RA, FA MedizinR Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Hamburg, rechtsanwalt-schinnenburg.de
| Immer wieder sehen sich Zahnärzte Klagen ihrer Patienten gegenüber. Diese verlangen wegen angeblicher Behandlungsfehler Schadenersatz und Schmerzensgeld. Meist geht es dabei um Zahnersatz. Jetzt hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) den Zahnärzten die Verteidigung erleichtert: Im Zweifel hat der Zahnarzt das Recht auf zusätzliche Nachbesserungen. |
Hintergrund
Nach ständiger Rechtsprechung hat der Zahnarzt betr. Zahnersatz ein Nachbesserungsrecht. Bereits im Jahre 1986 hat das OLG Düsseldorf zutreffend ausgeführt (Az. 8 U 279/84): „Da der Zahnarzt die Passgenauigkeit, insbesondere also den einwandfreien und schmerzfreien Sitz von Zahnersatz, nicht immer auf Anhieb herbeiführen kann, müssen ihm, ohne dass der Vorwurf schuldhaften vertragswidrigen Verhaltens im Sinne von § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB erhoben werden könnte, Korrekturen an Zähnen und Zahnersatz gestattet werden.“ In der Folge haben sich viele andere höhere Gerichte dieser Bewertung angeschlossen:
- Bayerisches Landessozialgericht (LSG) am 29.11.1995, Az. L 12 KA 504/92
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