04.08.2017 · Fachbeitrag · Internetrecht
LG München: Bewertungsportal muss Echtheit einer schlechten Zahnarztbewertung beweisen
| Die Betreiber von Ärztebewertungsportalen werden von den Gerichten immer mehr in die Pflicht genommen. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des Landgerichts (LG) München. Demnach liegt die Beweislast für die Richtigkeit der Behauptungen des Patienten beim Bewertungsportal. Wenn das Portal den Wahrheitsgehalt nicht belegen könne, müsse die Bewertung gelöscht werden (LG München, Urteil vom 03.03.2017, Az. 25 O 1870/15). |
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