07.11.2017 · Fachbeitrag · Kündigungsschutz
Bundesarbeitsgericht: Kein Recht auf Wiedereinstellung im Kleinbetrieb nach ordnungsgemäßer Kündigung
| Gekündigte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn für den Betrieb zum Zeitpunkt der Kündigung kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bestand. So entschied jüngst das Bundesarbeitsgericht – und hält damit konsequent an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, die Kleinbetrieben relativ viel Freiraum bei Kündigungen lässt (BAG, Urteil vom 19.10.2017, Az. 8 AZR 845/15). |
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