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  • 14.03.2016 · Fachbeitrag · Kündigungsschutz

    Zerwürfnis zwischen Arzt und Ehemann der Helferin: Ist das ein Kündigungsgrund?

    | Eine Kündigung verstößt auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) gegen § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und ist unwirksam, wenn sie auf willkürlichen oder sachfremden Motiven beruht. Dies ist der Fall, wenn die vom Arbeitgeber – hier ein Arzt – vorgebrachten Gründe ausschließlich die Rechtssphäre eines Dritten – hier der Ehemann der gekündigten Helferin – betreffen (Arbeitsgericht Aachen 30.9.15, 2 Ca 1170/15, Abruf-Nr. 146391 ). |