· Fachbeitrag · Leistungsrecht
Keine Kostenerstattung für privatzahnärztlich erbrachte CMD-Kieferorthopädie-Behandlung
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Paul Harneit, CausaConcilio Rechtsanwälte und Notare, Kiel, www.causaconcilio.de
| Nach jahrelanger Odyssee fand eine Patientin endlich den richtigen Zahnarzt, der ihre craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) behandelte - doch auf den Kosten bleibt sie sitzen. Der Grund: Der Zahnarzt ist kein Vertragszahnarzt, sondern behandelt privatzahnärztlich. Dies folgt aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 8. Oktober 2013 (Az. S 13 KR 32/13, Abruf-Nr. 133773 ). Danach hat eine gesetzlich versicherte Patientin keinen Anspruch gegenüber ihrer Krankenkasse auf Erstattung der Kosten einer privatzahnärztlich erbrachten CMD-Kieferorthopädie-Behandlung. |
Krankenkasse lehnte Kostenübernahme ab - Patientin klagt
Die Patientin litt an einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) - einer Erkrankung des Kau- und Schlucksystems. Nach zahlreichen erfolglosen Behandlungen seit dem Jahr 2006 durch verschiedene Zahnärzte und Therapeuten stellte sie sich 2012 schließlich bei einem nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Zahnarzt vor.
Dieser erstellte einen privatärztlichen Heil- und Kostenplan für die CMD-Kieferorthopädie-Behandlung. Im Juni 2012 beantragte die Patientin die Übernahme der Kosten für die geplante Behandlung bei ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse lehnte den Antrag jedoch ab.
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