· Fachbeitrag · PatientenManagement
Umgang mit ausländischen Patienten: Rechtssicher aufklären - trotz Sprachbarriere
von Rechtsanwältin Rosemarie Sailer, LL.M. Medizinrecht, Wienke & Becker - Köln, www.kanzlei-wbk.de
| Im Praxisalltag werden Zahnärzte häufig mit der Situation konfrontiert, dass ein ausländischer Patient eine Behandlung zwar wünscht, mangels ausreichender Sprachkenntnisse aber kaum eine Verständigung mit ihm möglich ist. Oft versuchen begleitende Angehörige oder Freunde, dem Zahnarzt wort- und gestenreich zu erläutern, wo es dem Patienten „wehtut“. Zwar hilft manchmal eine versierte Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bei der Übersetzung; doch wie stellt der Zahnarzt eigentlich sicher, dass er fremdsprachige Patienten ordnungsgemäß aufklärt? |
Wie erfolgt eine ordnungsgemäße Aufklärung?
Erscheint ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Patient ohne Übersetzungshelfer in der Praxis und ist auch keine sprachkundige ZFA in Reichweite, stellt sich die Frage: Ist der Zahnarzt rechtlich verpflichtet, von sich aus einen Dolmetscher einzuschalten - und ihn zu zahlen? Und ist er vielleicht sogar verpflichtet, die Behandlung abzubrechen, wenn die Verständigungsprobleme nicht gelöst werden können?
Zahnarzt vertraglich zur Aufklärung verpflichtet
In rechtlicher Hinsicht gilt: Der Zahnarzt ist aus dem Behandlungsvertrag verpflichtet, den Patienten vor der Behandlung umfassend und ordnungsgemäß aufzuklären. Sinn und Zweck der Aufklärung ist es dabei, dem Patienten die wesentlichen Umstände, Risiken und Folgen des erforderlichen zahnärztlichen Eingriffs zu verdeutlichen und ihm somit die Tragweite seiner Entscheidung für die Behandlung vor Augen zu führen.
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