· Fachbeitrag · Personal
Beschäftigtendatenschutz: Diese Anforderungen sollten in Ihrer Praxis umgesetzt werden
von Rechtsanwältin Heike Mareck, Externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, www.kanzlei-mareck.de
| Nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) werden an den Datenschutz gegenüber Beschäftigten besondere Voraussetzungen gestellt. Hier erhalten Sie nützliche Tipps zur optimalen Umsetzung des Beschäftigtendatenschutzes in Ihrer Praxis. |
Die Rechtsgrundlagen
§ 26 BDSG i. V. m. Art 88 DS-GVO regelt den Beschäftigtendatenschutz. Die Vorschrift knüpft hierbei an die personenbezogenen Daten nach Art. 4 Nr. 1 DS-GVO an. Diese dürfen verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung
- über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses,
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