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  • · Fachbeitrag · Praxisimmobilie

    Kennen Sie Ihre Rechte? - So verhalten Sie sich richtig bei Mängeln in gemieteten Praxisräumen

    von Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, RA und FA für Medizinrecht, Hamburg, www.rechtsanwalt-schinnenburg.de 

    | Manche Zahnärzte praktizieren in eigenen Räumen, die meisten mieten jedoch Räumlichkeiten an, um dort Ihrer Arbeit nachzugehen. Kommt es dann zu Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder der Vermietergesellschaft, sollte der Zahnarzt seine Rechte als (Gewerbe-)Mieter kennen - insbesondere, wenn Mängel in den Mieträumen auftreten. Dieser Beitrag klärt auf, worauf Zahnärzte achten sollten, wenn es zum Streit kommt. |

    Vorteil Miete - die steuerliche Sichtweise

    Aus steuerlicher Sicht bietet sich eine Anmietung von Praxisräumen geradezu an, da bei einer Aufgabe der Praxis die stillen Reserven, die in der Praxisimmobilie stecken, steuererhöhend mobilisiert werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Mieträume in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten, also viele Reparaturen vom Vermieter zu tragen sind.

    Mängel an den gemieteten Räumen

    Entsprechen die Räume nicht mehr dem vertragsgemäßen Zustand, liegt ein Mangel vor. Solche Mängel können an der Immobilie selbst entstehen (zum Beispiel Wasserschäden), es können aber auch Mängel sein, die von außen einwirken - etwa übler Geruch oder Lärm. Können wegen solcher Mängel die Räume nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt werden, entfällt die Miete bzw. kann sie gemindert werden.