· Fachbeitrag · Praxiskommunikation
So reagieren Sie auf demokratiefeindliche Äußerungen von Mitarbeitern oder Patienten
von Dipl.-Kfm. Thomas Schneider, Essen
| Das sog. Sylt-Video, in dem junge Menschen Ende Mai 2024 zu einem bekannten Partyhit fremdenfeindliche Parolen grölten, hatte für einige Teilnehmende die (öffentlichkeitswirksame) fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge. Ob eine solche Kündigung rechtlich Bestand hat, ist noch ungeklärt und unter Fachleuten umstritten. Doch welche Möglichkeiten haben Sie als Praxisinhaber, wenn Sie politische Äußerungen und Ansichten von Mitarbeitern nicht teilen oder gar ablehnen? Und was soll geschehen, wenn sich Patienten demokratiefeindlich äußern? |
Provozierende Äußerungen gefährden den Praxisfrieden
In der Zahnarztpraxis haben Sie als Arbeitgeber das Direktionsrecht. Gleichzeitig leben wir in einer Demokratie, wo Menschen politische Ansichten frei äußern dürfen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, politische Äußerungen in der Praxis zu unterlassen. Allerdings darf kein Mitarbeiter politische Streitigkeiten und Diskussionen anzetteln. Provozierende politische Meinungsäußerungen können auch in Zahnarztpraxen dem Betriebsfrieden schaden und arbeitsrechtliche Schritte rechtfertigen. Gleiches gilt für politische oder weltanschauliche Symbole auf der persönlichen Kleidung oder dem Praxiseigentum (z. B. Arbeitsgeräte oder Praxis-Pkw). Die Sonderregelungen für sog. Tendenzbetriebe, wie z. B. Parteien, Verbände, gemeinnützige Vereine, bleiben im Folgenden außen vor, da wohl kaum eine Zahnarztpraxis als Tendenzbetrieb einzustufen ist oder von solchen Organisationen betrieben wird.
Besondere Vorsicht gilt im Umgang mit Patienten
Manche Patienten lassen die Behandlung schweigend über sich ergehen, andere suchen das Gespräch. Meistens geht es um unverfängliche Themen. Einige Patienten äußern aber auch politische Ansichten, fordern den Zahnarzt auf, persönlich Stellung zu nehmen und echauffieren sich, wenn dessen Meinung nicht der eigenen entspricht. Als Praxisinhaber befinden Sie sich oft in einer schwierigen Situation: Mitarbeiter und Patienten haben das Recht auf eine politische Meinung und dürfen diese grundsätzlich frei äußern. Andererseits können gewisse Einschränkungen die Zusammenarbeit mit den Patienten versachlichen und den Praxisfrieden sichern. Wenn das Gegenüber politische Themen anschneiden will, sollten Ihre Angestellten auf das o. g. Spannungsfeld verweisen, in dem sie während der Arbeit stehen.
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