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  • · Fachbeitrag · Praxisorganisation

    Patientenrechtegesetz: Die 6 wichtigsten Punkte zur Regelung bei „Patienten-Abschriften“

    von Rosemarie Sailer, LL.M., Fachanwältin für Medizinrecht, Wienke & Becker - Köln, www.kanzlei-wbk.de 

    | Vor rund zwei Jahren ist das viel diskutierte Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Neben dem ohnehin zweifelhaften Bedarf an der neuen Vorschrift wird das Gesetz in der Praxis zahlreiche Fragen offenlassen und somit viele Gerichte beschäftigen. Ein - etwas verstecktes - Detail wird für erheblichen Verwaltungsaufwand sorgen und könnte sich als wahres Pulverfass erweisen: Es geht um die Pflicht zur Aushändigung von Aufklärungsunterlagen an den Patienten. Hierzu beantworten wir die 6 wichtigsten Fragen, damit der Zahnarzt nicht in die Haftungsfalle tappt. |

    Die Neuregelung im Wortlaut

    Die umstrittene Neuregelung findet sich in § 630e Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unter der Überschrift „Aufklärungspflichten“:

     

    •  § 630e Abs. 2 Satz 2 BGB

    „Dem Patienten sind Abschriften von Unterlagen, die er im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, auszuhändigen.“