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Wie Branchenbuchabzocke: Warnung vor Vertragsschlüssen mit der dubiosen „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ aus Malta
| Heilberufler können mit Einträgen in einschlägigen Branchenbüchern und Online-Verzeichnissen für ihre Praxis werben. Doch nicht alle Angebote sind seriös: Aktuell warnt der Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte (VDAA) vor Faxwerbung einer dubiosen „Datenschutzauskunft-Zentrale“ (DAZ) aus Malta, die unter dem Deckmantel „Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ einen 3-Jahres-Vertrag zu einem Preis von knapp 500 Euro netto pro Jahr verkauft. Wer ein solches Schreiben erhält, kann und sollte dieses ignorieren ‒ die „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ ist keine offizielle Behörde! Wer schon unterschrieben hat, sollte den Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung anfechten und hilfsweise fristlos kündigen. |
Weiterführende Hinweise
- Warnungsticker unter https://www.onlinewarnungen.de/warnungsticker/datenschutzauskunft-zentrale-daz-unternehmen-tappen-in-kostenfalle/
- Zu einer einstweiligen Verfügung gegen die DAZ siehe https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/10/05/einstweilige-verfuegung-gegen-datenschutzauskunft-zentrale-daz
Quelle: ID 45539061